Denken Sie daran, dass gesunde und motivierte Mitarbeiter den Kern Ihres Unternehmens bilden und wesentlich zum Erfolg beitragen!
Der Gesetzgeber in Deutschland nimmt daher jedes Unternehmen in die Pflicht,
eine regelmäßige arbeitsmedizinische Betreuung sicherzustellen.
Die Vorschriften zur arbeitsmedizinischen Betreuung in Betrieben sind beispielsweise
dort geregelt:
» Arbeitssicherheitsgesetz
» Arbeitsschutzgesetz
» DGUV Vorschrift 2
» Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ArbmedVV.
Da eine qualitativ hochwertige arbeitsmedizinische Betreuung nur durch Fachpersonal durchgeführt werden kann, unterstützten wir Ihr Unternehmen hierbei gerne.
AASG GmbH
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